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Grundsätzlich kann sich jeder Freiberufler oder Selbständige privat versichern.
Für Arbeitnehmer gilt die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung. Die Beitragsbemessungsgrenze sagt aus, ab welchem Jahresbruttoeinkommen Sie sich als Arbeitnehmer privat versichern dürfen. diese Grenze wird jährlich neu festgelegt und in der Regel jedes Jahr erhöht.


Angestellte mit einem Bruttoeinkommen von monatlich 4.162,50 EUR bzw.  jährlich 49.950,00 EUR. Regelmäßige Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld und/oder Urlaubsgeld können dem Jahreseinkommen zugerechnet werden.

Selbständige ohne Einkommensgrenze (grundsätzlich freiwillig versichert)

Freiberufler ohne Einkommensgrenze (grundsätzlich freiwillig versichert)

Für Ärzte und Beamte gibt es gesonderte Angebote der Versicherungsgesellschaften 


Versicherte bei den Krankenkassen und Ersatzkasse, die die Möglichkeit haben, sich privat zu versichern, können Ihre Krankenkasse mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Monatsende kündigen.


 
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